Ihre Beratung
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einem zugelassenen Pflegedienst beraten lassen, um weiterhin Anspruch auf Pflegegeld zu haben.
Diese Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir durch.
In diesen Gesprächen erhalten Sie Informationen rund um die Pflege, Hilfestellungen und praktische fachliche Anleitung nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Häufigkeit dieser Beratungsgesprächen richtet sich nach dem Pflegegrad.